Saisonbeschäftigte können sich online arbeitslos melden – wichtig sind zwei Fristen. Die Arbeitssuchendmeldung muss spätestens 3 Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses erfolgen; wer erst kurzfristig von der Kündigung erfährt, hat 3 Tage nach Zugang Zeit. Die Arbeitslosmeldung ist Voraussetzung für Arbeitslosengeld und sollte frühestens 3 Monate vor und spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen. Beide Meldungen lassen sich unter www.arbeitsagentur.de/eservices erledigen. Wer die notwendige Identitätsprüfung nicht online durchführen kann, bucht online einen Termin bei der Arbeitsagentur Schwandorf unter www.arbeitsagentur.de/schwandorf im Bereich „Online Termine vereinbaren“. Weitere Informationen zur Arbeitslosmeldung und zum Antrag gibt es unter www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden. Telefonisch ist die Arbeitsagentur über die gebührenfreie Hotline 0800 4 5555 00 erreichbar: Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, Freitag von 8 bis 14 Uhr. Die App „BA-Mobil“ ermöglicht Kontakt und Services per Smartphone oder Tablet; Infos zum Download bietet www.arbeitsagentur.de/app-ba-mobil.