Die Neuwahl des Pfarrgemeinderats findet am 1. März 2026 unter dem Motto „Gemeinsam gestalten gefällt mir“ statt.
Wählbar ist, wer der katholischen Kirche angehört, die Firmung empfangen hat, wegen des Vorbildcharakters der Mitgliedschaft im Pfarrgemeinderat ein Lebens- und Glaubenszeugnis im Einklang mit der katholischen Lehre und deren Grundsätzen führt, am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, in der Pfarrei seinen ersten Wohnsitz hat oder in ihr hauptamtlich oder ehrenamtlich tätig ist und für keinen anderen Pfarrgemeinderat kandidiert.
Die wahlberechtigten Pfarrangehörigen – das sind alle Katholiken der Pfarrei, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben – können bis zum 16. Dezember beim Wahlausschuss oder im Pfarrbüro Kandidaten-Vorschläge abgeben.