Der Stadtrat Oberviechtach hat in seiner öffentlichen Sitzung am Dienstag, 16. Dezember, eine Änderung der Friedhofsgebührensatzung beschlossen. Die Neufassung regelt die Gebühren für die Benutzung der städtischen Bestattungseinrichtung sowie die damit verbundenen Amtshandlungen neu. Sie tritt am Donnerstag, 1. Januar, in Kraft. Die Satzung liegt während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus Oberviechtach, Zimmer 04, Nabburger Straße 2, zur Einsicht aus.