Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Regensburg-Schwandorf hat die Düngesperrfristen für den Regierungsbezirk Oberpfalz in einer Allgemeinverfügung neu festgelegt. Für Flächen mit Grünland, Dauergrünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau, die als mit Nitrat belastet ausgewiesen sind (rote Gebiete), gilt eine Sperrfrist vom 29. Oktober 2025 bis 28. Februar 2026. Für nicht belastete Flächen gilt die Sperrfrist vom 15. November 2025 bis 14. Februar 2026. Diese Regelungen betreffen Flächen mit einer Aussaat bis zum 15. Mai 2025. Die Bestimmungen der Düngeverordnung, insbesondere das Verbot der Düngung auf überschwemmten, wassergesättigten, gefrorenen oder schneebedeckten Böden sowie die Einhaltung der N-Obergrenzen, bleiben unberührt. Auch die Sperrfristen in Wasserschutzgebieten sind weiterhin zu beachten.