Für die Verwaltungsgemeinschaft Weiherhammer, die Gemeinden Weiherhammer, Etzenricht und den Markt Kohlberg sowie für die Ortsteile Kaltenbrunn und Dürnast endet am Montag, 2. Februar, die Frist, um eine Befreiung von der Kleineinleiterabgabe für das Jahr 2025 zu beantragen. Bis dahin müssen bei der Verwaltungsgemeinschaft Weiherhammer entweder die Bestätigung über die Entleerung der Kleinkläranlage, das Wartungsprotokoll oder der Nachweis der landwirtschaftlichen Verwertung vorliegen. Die erforderlichen Formulare sind bei der Verwaltungsgemeinschaft erhältlich.