Der Landkreis Tirschenreuth ruft alle Bürgerinnen und Bürger, die zwischen dem 1. Januar 1999 und 2001 einen unbefristeten Kartenführerschein erhalten haben, zum Umtausch auf. Die Umtauschfrist endet am 19. Januar 2026, danach werden die Dokumente ungültig. Besonders im Ausland und bei Mietwagen kann ein abgelaufener Führerschein zu Problemen führen. Auch alte Papierführerscheine sind ungültig, ausgenommen bei Fahrerlaubnisinhabern vor dem Geburtsjahr 1953. Der Umtausch kann bequem online über die Webseite des Landratsamts Tirschenreuth erfolgen. Hierfür sind ein gültiges Ausweisdokument und ein aktuelles biometrisches Passbild erforderlich. Alternativ können Anträge auch bei der Führerscheinstelle in Tirschenreuth oder der Heimatgemeinde gestellt werden. Eine Terminvereinbarung wird empfohlen. Weitere Informationen sind auf der Webseite des Landkreises verfügbar: www.kreis-tir.de/buergerservice/führerschein&fahrerlaubnis und Onlineumtausch unter https://www.kreis-tir.de/digitale-verwaltung Bereich „Führerscheinstelle“