In seiner Jahreshauptversammlung ließ der Schützenverein das abgelaufene Vereinsjahr Revue passieren. Für 2026 ist der Umbau der Schießanlage im Plan.
Schützenmeister Tobias Respondek sprach in seinem Rückblick von vier verstorbenen Mitgliedern. Teilgenommen habe man wieder an vielen Veranstaltungen. Unter anderem beteiligt habe an sich an Festlichkeiten in Schmidmühlen. Durchgeführt wurden eine Königsproklamation, Vatertagsfeier und auch 10 Schießen mit einer durchschnittlichen Beteiligung von 18 Personen. „Besondere Freude bedeutet mir die Teilnahme am Rundenwettkampf. Fest eingeplant ist in diesem Jahr der Umbau der Schießstände auf Elektronikstände“, betonte Respondek. Dabei sollen sechs Stände umgebaut werden und 2 Stände alter Art erhalten bleiben. Bei der Regierung habe man einen Antrag auf Zuschuss gestellt, eventuell könne man für die Kosten von 18.500 Euro einen Zuschuss von 45 Prozent erhalten. Auch die Gemeinde Schmidmühlen habe einen Zuschuss von 8.000 Euro in Aussicht gestellt. Schriftführer Manfred Edenharter verlas das Protokoll der letzten Jahreshauptversammlung. Kassier Tobias Koller legte die Ausgaben und Einnahmen dar. Als Vorschau gab Respondek bekannt, am 7. Februar Faschingsschießen, 14. März Königsproklamation, 28. März Osterschießen und 8. Mai Muttertagschießen. Im Terminkalender ist auch das Abbrennen des Johannisfeuers, sowie die Teilnahme am Volkstrauertag in Schmidmühlen, Weihnachtsfeier, Nussschießen und die Christbaumversteigerung vorgemerkt. „Die Christbaumversteigerung wird in diesem Jahr vom Schützenverein durchgeführt, der Erlös soll für die geplante Schießstanderneuerung verwendet werden. Derzeit habe der Schützenverein 102 Mitglieder.
„Der Schützenverein habe in den letzten Jahren sehr gut gearbeitet“, betonte Bürgermeister Peter Braun. Sein Dank galt vor allem auch für die Teilnahme am öffentlichen Leben in der Gemeinde. Der Rathauschef informierte über die Bezuschussung für den Schießstandumbau. Um von der Regierung einen Zuschuss zu erhalten, wäre ein Pachtvertrag für die Dauer von 15 Jahren für das Dorfgemeinschaftshaus erforderlich. Als Pächter ist allerdings bei der Gemeinde die Dorfgemeinschaft eingetragen. Also ist ein Bleiberecht für den Schützenverein erforderlich. „Dies dürfte allerdings mit einem Schreiben zu gewährleisten sein. Die Gemeinde wird auf jeden Fall den Schützenverein finanziell unterstützen“. Braun wünschte den Schützen ein reges Vereinsleben und gutes Zielwasser