Das Wahlamt der Großen Kreisstadt Schwandorf informiert über die Einreichung von Wahlvorschlägen und die Leistung von Unterstützungsunterschriften für die Kommunalwahl 2026. Parteien und Wählergruppen müssen ihre Wahlvorschläge für die Wahl des Oberbürgermeisters und/oder der Mitglieder des Stadtrates offiziell einreichen. Dies ist rechtlich frühestens ab Dezember 2025 möglich. Sollten für einzelne Vorschläge Unterstützungsunterschriften erforderlich sein, können diese erst nach Einreichung der jeweiligen Wahlvorschläge durch persönliches Erscheinen im Rathaus geleistet werden, ebenfalls frühestens ab Dezember 2025. Die genauen Zeiträume werden vom Wahlamt der Stadt Schwandorf rechtzeitig bekannt gegeben.