Die Grüngutsammlung im Landkreis beginnt frühestens am Montag, 2. März. Sollte das Wetter es erfordern, wird der Starttermin verschoben. Aus naturschutzfachlicher Sicht müssen umfangreiche Gehölzpflegearbeiten, auch in Hausgärten, bis Ende Februar abgeschlossen sein. Vom 1. März bis 30. September sind nur schonende Form- und Pflegeschnitte zulässig.
An den Sammelstellen dürfen ausschließlich Gartenabfälle abgegeben werden. Hausmüll und sonstiger Unrat sind verboten; Verstöße werden verfolgt. Wer die Gebührenermäßigung für Eigenkompostierung nutzt, muss alle Bioabfälle auf dem eigenen Grundstück verwerten. In diesem Fall dürfen lediglich sperrige Gartenabfälle wie zerkleinerte Äste und Sträucher in die Container gegeben werden. Das Landratsamt kontrolliert die Anlieferungen stichprobenartig. Bereits beim ersten Verstoß gegen die Eigenkompostierregelung – etwa bei der Abgabe von Rasenschnitt oder Laub – kann ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.
Die Behörde bittet darum, die Lagerplätze sauber zu halten und bei Bedarf eine zuvor abgegebene Eigenkompostiererklärung zu widerrufen.