Ab Montag, 2. März, können Obst- und Heckenschnitt, Gras oder Laub wieder auf den Sammelstellen im Stadtgebiet abgegeben werden. Zugelassen ist ausschließlich Grüngut aus Gärten, die an die städtische Abfallentsorgung angeschlossen sind und für die Abfallgebühren entrichtet werden. Laut Abfallwirtschaftssatzung darf pro Tag höchstens 1 Quadratmeter angeliefert werden; größere Mengen führen zu Überfüllungen und Mehrkosten für die Allgemeinheit. Äste und Sträucher müssen vor der Abgabe zerkleinert werden. Erdreich, Rinde, Sägespäne sowie Rodungsabfälle wie Wurzelstöcke, Stammhölzer mit mehr als 10 Zentimetern Durchmesser und ganze Heckenreihen sind ausgeschlossen. Grüngut darf keinesfalls neben den Containern abgeladen werden. Die Sammelstellen werden stichprobenartig kontrolliert; bereits 2025 wurden mehrfach Bußgelder verhängt. Fragen beantwortet die Abfallberatung unter Telefon 0961/39 01 9-12.