Schwerpunkt der Monatsversammlung der Ver.di Senioren Post, Telekom und Logistik bildete das Erbrecht. Mit Notar Dr. Schiffner stand ein im Erbrecht erfahrener Anwalt als Referent Rede und Antwort. Eingangs betonte der Referent die Wichtigkeit des Themas, weil erben und vererben im Leben jeden einmal treffen wird.
Wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Dabei sind Verwandte in verschiedene Ordnungen eingeteilt. Sind dabei Berechtigte verstorben treten die Nachkommen an ihre Stelle. Grundsätzlich schränkt der Pflichtteil dabei die Möglichkeiten des Erblassers ein und schützt nahe Angehörige vor vollständiger Enterbung.
Der Referent erläuterte eingehend die Anforderungen an ein selbst verfasstes schriftliches Testament. Dazu die Rolle des Nachlassgerichts. Dazu zählt die Ausstellung des Erbscheins. Die Kosten dafür richten sich nach dem Nachlasswert. Auf den Erbschein kann verzichtet werden, wenn ein notarielles Testament vorliegt. Fragen und Erläuterungen gab es zum Thema Erbschaftssteuer, Lebenspartnerschaften oder Regelungen bei Trennung. Die Verästelungen des Erbrechts legen Nahe zur Sicherheit einen Notar zu konsultieren.