Der Landkreis Neustadt/WN übernimmt die Kosten für die Entsorgung der Grün- und Gartenabfälle über die öffentlichen Grüngutcontainer für 2025 bis einschließlich Samstag, 6. Dezember. Die Grüngutsammlung und -annahme wird nach diesem Termin beendet, und es werden die beauftragten Entsorgungsfirmen mit der Abholung der Abfälle und Räumung der Standorte oder Sammelstellen beauftragt. Eine Öffnung der Sammelstellen mit der Wiederaufstellung der Container im Frühjahr 2026 kann erst nach der entsprechenden Information des Landratsamtes erfolgen.
Falls während der Schließung widerrechtliche Ablagerungen von Grüngut am Standort eines abgezogenen Containers oder an geschlossenen Sammelstellen festgestellt werden, können diese dem Landratsamt, Sachgebiet 35, mitgeteilt werden, sofern der Verursacher bekannt ist. Es besteht dann die Möglichkeit, gegen den Übeltäter, soweit dieser zweifelsfrei ermittelt werden kann, ein Bußgeldverfahren einzuleiten.