Die Stadt Neunburg vorm Wald fordert alle Hundebesitzer auf, ihre noch nicht angemeldeten Hunde zur Hundesteuer anzumelden. Alle Hunde, die älter als 4 Monate sind, müssen an die Stadtverwaltung gemeldet werden. Eine fehlende Anmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird geahndet. Ebenso müssen Hunde, die verkauft oder verstorben sind, abgemeldet werden. An- und Abmeldungen können online über das Rathaus-Service-Portal unter www.neunburg.de vorgenommen werden. Für eine persönliche Anmeldung im Rathaus ist vorab ein Termin mit der Kämmerei unter Telefon 09672/92 08-443 oder per E-Mail an sandra.gleixner@neunburg.de zu vereinbaren. Die Stadt weist zudem auf die ordnungsgemäße Hundehaltung hin. Wer öffentliche Grünanlagen und Kinderspielplätze als Hundetoilette nutzt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Zudem gilt eine grundsätzliche Leinenpflicht in stark besuchten Bereichen wie zum Beispiel in Geschäften, abgegrenzten Park-, Garten- und Grünanlagen sowie in Natur- und Landschaftsschutzgebieten.