Auslösetechnik, geeignete Köder sowie rechtliche Aspekte und gesetzliche Vorgaben: Mit diesen Themen beschäftigten sich die Teilnehmer beim jüngsten Sachkundelehrgang für die Fallenjagd der BJV-Kreisgruppe Vohenstrauß. Wer seine Jägerprüfung in der Vergangenheit abgelegt hat, muss für die Ausübung der Fallenjagd grundsätzlich einen gesonderten, anerkannten Sachkundelehrgang nachweisen. Für Prüflinge, die die bayerische Jägerprüfung ab dem 1. Januar 2027 bestehen, entfällt dieser zusätzliche Nachweis: Die Fallensachkunde wird dann fester Bestandteil der staatlichen Jägerprüfung sein.
Besonders erfreut zeigten sich die Organisatoren über die landkreisübergreifende Beteiligung. Es nutzten auch Teilnehmer aus Schwarzenfeld, Nabburg und Weiden die Gelegenheit, sich in der Kreisgruppe Vohenstrauß ausbilden zu lassen. Die Fallenjagd ergänzt die gezielte Bejagung von Raubwild wie Füchsen, Mardern oder Waschbären. Ein wesentlicher Vorteil liegt darin, dass fachgerecht aufgestellte Fallen über einen längeren Zeitraum fängig bleiben und damit auch außerhalb der unmittelbaren Anwesenheit des Jägers wirken. Grundsätzlich wird zwischen Lebendfangfallen und Totschlagfallen unterschieden. Letztere dürfen nur unter Einhaltung strenger gesetzlicher Vorgaben eingesetzt werden. Eine Überwachung der Fallen mit digitalen Fallenmeldern oder durch tägliche Kontrolle vor Ort ist zwingend erforderlich. Von einer fachgerechten und wirksamen Raubwildbejagung kann insbesondere das sog. Niederwild profitieren. Dazu zählen Bodenbrüter, deren Gelege vor Beutegreifern geschützt werden sollen, oder auch Junghasen. Wo Waschbären vorkommen, werden zudem immer wieder geplünderte Vogelnester oder auch Uhu-Horste festgestellt. Die gezielte Bejagung invasiver Arten kann deshalb auch einen Beitrag zum Schutz heimischer Wildtiere leisten. Im praktischen Teil des Lehrgangs konnten die Teilnehmer verschiedene Fallentypen kennenlernen und deren Funktionsweise nachvollziehen.
Der BJV weist darauf hin, dass Fangeisen für den Totfang gemäß Art. 29a Abs. 2 des Bayerischen Jagdgesetzes jeweils eine individuelle Registriernummer besitzen müssen und bei Verwendung der zuständigen Jagdbehörde gemeldet werden müssen. Darüber hinaus ist eine regelmäßige Überprüfung erforderlich. Die Kreisgruppe Vohenstrauß bietet als Prüfstelle die Registrierung und Prüfung der entsprechenden Fangeisen einschließlich der Anbringung des Prüfzeichens an. Der Bedarf kann per E-Mail an fallen@jagd-vohenstrauss.de gemeldet werden.