Der Gemeinderat der Gemeinde Schwarzach bei Nabburg hat am Montag, 15. September, erstmals eine Stellplatzsatzung beschlossen. Diese regelt die Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge bei Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Anlagen gemäß der Bayerischen Bauordnung. Ergänzend gilt die Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen sowie die Zahl der notwendigen Stellplätze. Die Stellplatzpflicht kann auf dem Baugrundstück oder einem geeigneten Grundstück in der Nähe erfüllt werden. Alternativ ist ein Ablösevertrag möglich, der vor der Baugenehmigung abgeschlossen werden muss. Der Ablösebetrag beträgt 7 500 Euro je Stellplatz. Die Satzung wurde am Donnerstag, 2. Oktober, ausgefertigt und tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie liegt in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld, Rathaus, Zimmer 104, zur Einsicht während der allgemeinen Dienststunden aus.