Grillen, Zelten und offenes Feuer sind im Bereich der Wiesauer Kipp und des Silbersees verboten. Darauf weist die Verwaltung des Marktes Wiesau aus aktuellem Anlass hin. Die Verbote ergeben sich aus dem Bayerischen Waldgesetz sowie aus der Verordnung des Marktes Wiesau zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße geahndet werden. Angesichts der aktuellen Temperaturen und der anhaltenden Trockenheit kann jeder Funke einen unkontrollierten Brand auslösen. Wer Verstöße beobachtet, soll umgehend die Polizei informieren.