Landwirte in der Oberpfalz dürfen Grünlandflächen heuer länger walzen: Die Regierung der Oberpfalz hat den Beginn des Walzverbots auf Donnerstag, 2. April, verschoben. Normalerweise greift das nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz geltende Verbot bereits ab 16. März, um am Boden brütende Wiesenvögel zu schützen. Angesichts besonderer Nässelagen und regionaler Witterungslagen erlaubt die Allgemeinverfügung eine Verlängerung bis einschließlich Mittwoch, 1. April. Für ausgewiesene Wiesenbrütergebiete gilt jedoch weiterhin das Verbot ab 16. März. Die Allgemeinverfügung wird am Donnerstag, 12. März, im Sonderamtsblatt veröffentlicht und ist dann unter https://www.regierung.oberpfalz.bayern.de/service/bekanntmachungen/rabl/index.html abrufbar. Flächen können im iBALIS-Portal über die „Wiesenbrüterkulisse“ geprüft werden.