Kriege und Krisen prägen immer mehr das aktuelle Weltgeschehen. Auch die Kirchen fühlen sich herausgefordert, sich mit dieser Situation zu beschäftigen. In einer Friedensdenkschrift vom November 2025 hat die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hierzu Stellung genommen. Einzelheiten dazu waren an einem Vortragsabend zu hören.
„Ist Gewaltanwendung in einer Bedrohungssituation aus christlich-ethischer Sicht erlaubt, um Demokratie, Freiheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt zu erhalten?“ Anhänger einer radikalen Gewaltfreiheit würden diese Frage weitgehend verneinen. Eine differenziertere Antwort darauf formuliert dagegen die neue Friedensdenkschrift der EKD. In einem Vortrag hat als Wissenschaftlerin und als Mitglied des Rats der EKD Sr. Professorin Dr. Nicole Grochowina diese Denkschrift vorgestellt. Eingeladen dazu hatte das Evangelische Bildungswerk Oberpfalz zusammen mit dem Freundeskreis der Evangelischen Akademie Tutzing in Weiden. Die Frage nach der Zulässigkeit von Gewaltanwendung wurde erst später im Vortrag beantwortet. Vorrangig gehe es darum, einen „gerechten Frieden“ anzustreben, sagte die Professorin. Über den Weg zu diesem Frieden diskutierte bei der Abfassung der Denkschrift ein breites Feld von Experten. Ihr Spektrum reichte von der Bundeswehr bis hin zur Friedensbewegung. „Der Text ist Ausdruck des Ringens derer, die ihn hervorgebracht haben“, sagte Grochowina. Formuliert worden sei „keine abschließende Antwort, sondern eine Hilfe zur Urteilsfindung für den Einzelnen“. Dabei sei es auch darum gegangen, dass „Gewalt mehr ist als Krieg“. Sie betreffe auch andere Konflikte im analogen und im digitalen Raum. Schließlich reiche der gerechte Frieden auch in das Privatleben hinein. Generell gelte: „Eine Friedensethik muss auf dem Primat des Gewaltverzichts basieren und vor allem gelte es, der Verheißung des Friedens aus dem Evangelium nachzujagen.“ Anders als es aus der Politik zu hören sei, fordere die Friedensdenkschrift grundsätzlich nicht eine Kriegstüchtigkeit, sondern eine Friedenstüchtigkeit. Das allein schaffe jedoch noch keinen „gerechten Frieden“. Dieser beinhalte nämlich auch den „Schutz vor Gewalt“. Schließlich gelte: „Wenn der Staat sich nicht schützt, kann Gemeinwohl und Freiheit nicht bestehen.“ Deshalb sei eine rechtserhaltende Gewalt ethisch zu rechtfertigen. Gewalt sei aber immer „Ultima Ratio“ und als Gegengewalt brauche sie zwingend einen Rechtfertigungsgrund. Freiheit in der Gemeinschaft müsse dort ihre Grenzen finden, „wo die Zerstörung des Zusammenhalts droht“. Insofern wendet sich die Friedensdenkschrift gegen den absoluten Pazifismus als politische Theorie, wenngleich Grochowina durchaus Verständnis für jemand zeigt, dem eine solche Entscheidung schwer fällt. Schließlich sei „die Realität und der Anspruch des Evangeliums nicht immer deckungsgleich“. Darüber hinaus beinhalte ein gerechter Frieden auch „Verteilungsgerechtigkeit und Teilhabe“ sowie die Anerkennung religiöser und weltanschaulicher Vielfalt. Insgesamt solle die Denkschrift einer „Gewissensbildung“ und nicht einer „Gewissensbindung“ dienen. Verständnis zeigte die Expertin gegenüber Einwänden, dass „zivile Konfliktlösungen in der Denkschrift unterrepräsentiert sind“. Diesbezüglich wurden auch bereits Arbeiten an einer Ergänzung aufgenommen.