Am 17.10.2025 fand in Weiding im Gasthof Weidinger Hof die Generalversammlung der Blaskapelle und des Musikvereins Weiding statt. 1. Vorstand Thomas Bayer eröffnete diese um 19 Uhr mit einer Begrüßung und einer Schweigeminute für die verstorbenen Mitglieder. Neben den generellen Punkten wie Verlesen des letzten Protokolls und des Kassenberichtes, ging es vor allem um den Rückblick auf das musikalische Jahr. Gestartet hat dieses mit dem mittlerweile alljährlichen Starkbierfest zusammen mit den Blechzipfln. Es fanden einige Proben, sowohl Gesamtproben als auch Registerproben statt, welche durch den musikalischen Leiter Florian Scherbl geleitet wurden. Neben Terminen im Ort wie dem Maibaumaufstellen, dem Gottesdienst am Schönbrunnen und beispielsweise Fronleichnam, gab es auch weiter entfernt Auftritte wie das Gartenfest in Burgtreswitz. Hier konnte die Kapelle Ihr musikalisches Können auch in andere Landkreise weitertragen. Aber auch mittlerweile alljährliche Termine wie etwa die Abendklänge in Schönsee, das Altstadtfest in Vohenstrauß oder das Sommernachtsfest in Burkhardsrieth bereiteten große Freude. Highlights wie das Seefest in Schönsee und das Heimatfest in Eslarn dürfen natürlich nicht unausgesprochen bleiben. Die Kapelle konnte auf ein sehr gutes und erfolgreiches Jahr 2025 zurückblicken. Dies wurde auch regelmäßig bei den Auftritten durch die Besucher kommuniziert. Der 2. Vorstand Tobias Eichstetter informierte über den aktuellen Stand der Neuanschaffung von Laiberl für die Musikanten. Hierfür würde nun die Auswahl des Stoffes anstehen. Er verwies dabei auch die kommende Probe, wo im Anschluss eine Abstimmung erfolgen wird. Bürgermeister Manfred Dirscherl lobte die Kapelle für Ihren Einsatz und Ihr Engagement. Er betonte mit Stolz, dass es nicht selbstverständlich sei, eine so einsatzbereite und junge Musikkapelle im Dorf zu haben. Anschließend informierte Thomas Bayer über die Planungen und bevorstehenden Auftritte. Daraufhin schloss er die Versammlung und verwies auf die Brotzeit im Anschluss, wozu alle Recht eingeladen waren.