Familien mit geringem Einkommen in Schwandorf können für die Weihnachtsaktion des Schwandorfer Hilfswerks wieder Gutscheine für ihre Kinder beantragen. Anträge sind am Montag, 9. November, bis Montag, 7. Dezember, bei der Stadt Schwandorf möglich – per Post an Stadt Schwandorf, Hilfswerk, Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf, per E-Mail an stadtkaemmerei@schwandorf.de oder mit dem Hinweis „Hilfswerk 2026“ über den Rathausbriefkasten. Begünstigt sind Kinder von 0 bis 16 Jahren, deren Eltern Arbeitslosengeld II, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Sozialhilfe erhalten und ihren gewöhnlichen Wohnsitz in Schwandorf haben. Jedes Kind erhält einen Gutschein über 70 Euro für Kleidung, Schuhe, Schulsachen und Spielwaren. Einlösbar sind die Gutscheine bei C&A, Müller Drogeriemarkt und im Schuhhaus Gruber in Schwandorf. Benötigt werden der aktuelle vollständige Leistungsbescheid mit Anlagen, eine Kopie des Personalausweises oder Ersatzausweisdokuments sowie für Rückfragen eine Telefonnummer. Die Gutscheine können bis Mittwoch, 23. Dezember, eingelöst werden.