Die Große Kreisstadt Schwandorf macht auf die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnungsplan Nr. XVI „Mehrgenerationenwohnen Tonwarenfabrik“ aufmerksam. Der Planungs- und Umweltausschuss hat dafür am Montag, 20. Juli, in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss gefasst. Die Verwaltung wurde beauftragt, diesen Beschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13a Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Das Änderungsverfahren wird als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt; auf eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird verzichtet. Nach Angaben der Stadt soll das bestehende städtebauliche Konzept an veränderte wirtschaftliche, demografische und energietechnische Rahmenbedingungen angepasst, in seinen wesentlichen Grundzügen aber beibehalten werden. Die Bekanntmachung und der Übersichtslageplan sind auch digital unter www.schwandorf.de im Bereich „Wirtschaft & Bauen | Planen und Bauen aktuell“ abrufbar.