Wer seinen unbefristeten Kartenführerschein zwischen 2002 und 2004 erhalten hat, muss das Dokument bis spätestens am Dienstag, 19. Januar, umtauschen. Darauf weist das Landratsamt Tirschenreuth hin. Nach Ablauf der Frist verliert der bisherige Führerschein seine Gültigkeit, die zugrundeliegende Fahrerlaubnis bleibt davon aber unberührt. Bei Kontrollen kann für das Mitführen eines ungültigen Führerscheindokuments ein Verwarnungsgeld erhoben werden; insbesondere im Ausland oder bei der Nutzung von Mietwagen können zusätzliche Probleme entstehen. Das Landratsamt empfiehlt, den Umtausch frühzeitig zu beantragen, um längere Bearbeitungszeiten zum Jahreswechsel zu vermeiden. Der Antrag kann online über die Digitale Verwaltung des Landkreises im Bereich „Führerscheinstelle“ gestellt werden. Alternativ kann der Antrag ausgedruckt und beim Landratsamt oder bei der jeweiligen Heimatgemeinde eingereicht werden. Auch eine persönliche Antragstellung bei der Führerscheinstelle in Tirschenreuth ist nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel rund 4 Wochen. Für Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren wurden, gilt unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins eine Umtauschfrist bis zum 19. Januar 2033.