In Gemeindeteilen, die am 18. Januar 1952 noch selbstständige Gemeinden waren und die im Stadtrat nicht vertreten sind, hat auf Antrag eines Drittels der dort ansässigen Gemeindebürger die Erste Bürgermeisterin eine Ortsversammlung einzuberufen, die aus ihrer Mitte in geheimer Wahl einen Ortssprecher wählt.
Nachdem ein entsprechender Antrag bei der Verwaltung eingegangen ist, berufe ich gem. Art. 60 a Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) für
Montag, den 19. Oktober 2026, 19:30 Uhr im Gemeinschaftshaus in Steiningloh
eine Ortsversammlung zur Wahl eines Ortssprechers ein. Alle wahlberechtigten ortsansässigen Bürgerinnen und Bürger des Ortsteils Steiningloh werden hiermit eingeladen.