Bekanntmachung über die Auszahlung (Holschuld) des Jagdpachtschillings

Die Jagdgenossenschaft Schneeberg hat in ihrer Jahreshauptversammlung am 15. März 2025 folgenden einstimmigen Beschluss gefasst:
Der Jagdpachtschilling für das Jagdjahr 2024 / 2025 (1.April 2024 bis
30. März 2025) wird in Höhe von 5,00 Euro je Hektar in vollen Eurobeträgen, ohne Auf- oder Abrundung der Cent Beträge an die Jagdgenossen in Form einer Holschuld ausbezahlt.
Die Auszahlung erfolgt am 29. Juni 2025 in der Feuerwehrhalle der Feuerwehr Schneeberg, Am Bahnhof 1, 92559 Winklarn. Die Abholung muss in der Zeit von 9.00 Uhr – 11.30 Uhr erfolgen.
Sofern ein Jagdgenosse für andere den Jagdpachtschilling abholt, hat er eine Vollmacht vorzulegen. Eine Zustellung oder Überweisung erfolgt nicht.
Nicht abgeholte Beträge verfallen gem. § 14 Abs. 3 Satz 3 der Satzung der Jagdgenossenschaft binnen eines Monats zugunsten der Genossenschaftskasse. Grundlage für die Auszahlung ist das Jagdkataster.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 15 der Satzung bekanntgemacht.